Liebe Nutzer der TRONInterCenter-Software!
Wir informieren Sie über die Änderung der Auslegungslage von Artikel 5 des Gesetzes über die Rechnungsprüfung – ZDavPR (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 57/15 und 69/17) hinsichtlich der Festlegung der Reihenfolge der Nummerierung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur steuerlichen Prüfung von Rechnungen, wenn Bar- und unbare Rechnungen ausgestellt und in derselben Reihenfolge nummeriert werden. Daher können Bargeld- und Sachkonten nur dann in der gleichen Reihenfolge nummeriert werden, wenn beide Arten von Konten (Bargeld und Sachkonten) steuerlich zertifiziert sind.
Möchte der Steuerpflichtige unbare Rechnungen in der gleichen Reihenfolge wie Barrechnungen nummerieren, muss er auch unbare Rechnungen bei Ausstellung zur Bestätigung einsenden. Möchte der Steuerpflichtige keine bargeldlosen Rechnungen beglaubigen, muss er diese in einer Reihenfolge ausstellen, die sich von der Reihenfolge unterscheidet, in der die zur Steuerbescheinigung übermittelten Barrechnungen nummeriert werden.
Wenn Sie Großhandelsrechnungen in der Unternehmenssoftware TRONInterCenter steuerbestätigen und für diese Art von Dokumenten auch in Zukunft die Zahlungsart Barzahlung nutzen möchten, müssen Sie im TIC eine der folgenden Optionen angeben:
- Steuerbestätigung aller Großhandelsdokumente, unabhängig von der Zahlungsart
- Richten Sie einen neuen Dokumenttyp für Großhandelsrechnungen mit Barzahlungsmethode ein
Bitte teilen Sie uns bis zum 25.02.2018 per E-Mail mit, für welche Option Sie sich entscheiden tic.podpora@comtron.si.
Beste grüße,
das TRONInterCenter-Team